1.Grundsatzerklärung
Das Recht auf Sexualität untersteht dem Grundrecht der persönlichen Freiheit. Menschen im Alter haben genauso sexuelle Bedürfnisse. Das Recht, diese Bedürfnisse zu befriedigen, das Recht auf sexuelle Verwirklichung ist ein Menschenrecht, das allen Menschen gleichermaßen zusteht.
Wir respektieren das Recht auf Sexualität und wir unterstützen die Anliegen und Bedürfnisse der Bewohner“Innen.
Folgende Aspekte werden dabei berücksichtigt:
Der Gesundheitszustand, (Demenzerkrankung), die Biografie, die Persönlichkeitsmerkmale, die individuellen Wünsche und das soziale Umfeld.
Jede Person, die in diesem Seniorenzentrum lebt, muss deshalb die Ausübung ihrer Sexualität ermöglicht, und eine angemessene Begleitung gewährleistet werden. Die Angehörigen und/oder die gesetzliche Vertretung werden je nach individueller und aktueller Situation informiert und einbezogen. Transparenz zu den Angehörigen und gesetzlichen Vertretern ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir anerkennen das Recht auf Selbstbestimmung der Bewohner“Innen. Dabei ist uns zugleich wichtig, dass der Schutz der Persönlichkeit vor sexuellem Missbrauch und Gewalt sowie der Schutz der Gemeinschaft gewährleistet werden.
2. Definition
Sexualität ist ein existentielles Grundbedürfnis des Menschen und ein zentraler Bestandteil seiner Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Sexualität umfasst sowohl biologische als auch psychosoziale und emotionale Tatbestände und Vorgänge. Die Ausgestaltung von Sexualität deckt ein breites Spektrum von positiven bis zu negativen Aspekten ab, von Zärtlichkeit, Geborgenheit, Lustempfinden, Befriedigung, bis hin zu Gewaltanwendung und Machtausübung. Menschen leben und erleben Sexualität unterschiedlich. Sie ist ein wichtiges Element der individuellen Lebensweise. Es gibt keine besondere Sexualität alten Menschen (Alterssexualität).
Sexualität umfasst nach dem Mediziner und Ethiker Paul Sporken folgende 3 Bereiche:
Der äußere Bereich
Als Kern ist die Identität als erwachsene Frau oder erwachsener Mann, in den allgemein menschlichen Beziehungen und Lebensumständen anzuerkennen und zu akzeptieren.
Der mittlere Bereich
Die Schwerpunkte liegen bei Themen wie Wärme und Geborgenheit, Freund- und Liebschaften, Gefühlen, Zärtlichkeit, Sinnlichkeit und Erotik.
Der innere, genitale Bereich
Dieser beinhaltet sexuelle Handlungen im engeren Sinne wie Selbstbefriedigung, Petting und Geschlechtsverkehr.
3. Nähe – Intimität – Sexualität: Handlungsgrundsätze für Mitarbeiter
Das Thema Sexualität soll ein offenes und alltägliches Thema sein. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiter mit der Thematik befassen. Sie setzen sich mit der eigenen Einstellung zur Sexualität und mit der Sexualität der Bewohner“Innen auseinander, um zu einer reflektierten Haltung zu kommen (Teamsitzungen, Weiterbildungen, Literatur, Angehörigenarbeit etc.).
Ein wichtiger zu berücksichtigender Aspekt ist der Schutz von Mitarbeitern vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Daher sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- Problematische Situationen werden im Team besprochen und außergewöhnliche Vorkommnisse dem Kernkader gemeldet.
- Pflegerische Handlungen, insbesondere im Intimbereich, oder Maßnahmen, die sehr viel Nähe bedingen, müssen transparent gemacht, begründet und dokumentiert werden.
3.1 Menschen mit Demenz werden in ihrer Identitäts- und Persönlichkeit unterstützt
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für die Betreuung:
- Unterstützung bei der Identitätsfindung und Begleitung bei der Verwirklichung der Identität als erwachsene Frau oder als erwachsener Mann
- Akzeptanz von Körperlichkeit (Gesten, Berührungen,…) als individuelle Kommunikationsformen einzelner Personen. Berührungen, die von den Mitarbeitenden ausgehen (streicheln, trösten, umarmen,..), sollen der Situation angemessen sein und ein professionelles Nähe/Distanz-Verhältnis muss eingehalten werden.
- Stärkung des Selbstwertgefühls und Förderung der Selbstbestimmung (äußern von Wünschen, Bedürfnissen und Grenzen)
3.2 Die Intim- und Privatsphäre der Bewohnern wird respektiert
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für das Pflegepersonal:
- Anklopfen an der Zimmertüre und warten auf die Erlaubnis zum Eintreten
- Zimmer der Bewohner“innen werden nur im Beisein oder mit der Erlaubnis des Bewohners betreten
- Sicherstellen der Privatsphäre auf Toilette und im Badezimmer
- Unterstützung bei der individuellen Gestaltung des eigenen Zimmers
- Unterstützung bei der Gestaltung von gewünschten Besuchen im eigenen Zimmer
- Nacktheit nur in der Privatsphäre akzeptieren, d.h. im eigenen Zimmer, WC und Badezimmer
- Beachten, dass Körperpflege von vertrauten Personen übernommen wird
- Beachten der Pflegerichtlinien
3.3 Bewohner“Innen werden im Zusammenleben in der Gruppe, in Beziehungen und in Partnerschaften individuell begleitet und unterstützt
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für die Betreuung:
- Respektvollen, rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Umgang miteinander pflegen
- Kontaktaufnahme und Gespräche zwischen den Bewohner“Innen fördern
- Vermitteln von angemessenen Umgangsformen
- Eine Wohnatmosphäre gestalten, die gegenseitig gewünschte Nähe und Zärtlichkeit unter den Bewohnern zulässt
- Akzeptieren, dass jede Person ihre eigenen Grenzen hat und diese im Team und den Betreuten gegenüber deklarieren
- Unterstützen von sozialen Kontakten, kollegialen und freundschaftlichen Beziehungen sowie Partnerschaften
3.4 Bewohner und Bewohnerinnen haben die Möglichkeit ein ihnen entsprechendes Sexualleben zu führen
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für das Pflegepersonal:
- Ermöglichen und Unterstützen von Körpererfahrungen und Förderung des Körperbewusstseins
- Offenheit für und Auseinandersetzung mit Fragen und Reaktionen zum Thema Beziehungen und Sexualität
- Vermittlung von fachlich fundierten Informationen entsprechend dem Bedürfnis der einzelnen Person (betrifft allgemein körperliche Funktionen/ Abläufe, sexuelle Aufklärung, gegebenenfalls Empfängnisverhütung und Prävention von HIV).
- Anerkennung von Selbstbefriedigung als eine Möglichkeit, Sexualität zu leben. Wir achten auf Privatsphäre und akzeptieren, dass die Bewohner“Innen Hilfsmittel einsetzen.
- Akzeptieren von sexuellen Kontakten, die von beiden Partnern gewünscht sind.
- Akzeptieren von ungewöhnlichem sexuellem Verhalten, das in der Privatsphäre stattfindet und niemandem schadet.
- Sexuelle Dienstleistungen dürfen in Anspruch genommen werden. Die gesetzliche Vertretung soll dann orientiert werden, wenn die Finanzierung sichergestellt werden muss.
3.5 Schutz von sexuellen Übergriffen
Personal wie Bewohner“innen müssen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Ziel ist, sexuelle Übergriffe möglichst zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für das Pflegepersonal:
- Aufklärung angepasst und in Bezug auf die 3 Ebenen der Sexualität (äußerer, mittlerer, innerer Bereich)
- Vermitteln und bestärken „Nein“ zu sagen, wenn persönliche Grenzen überschritten werden.
- Eine „Sprache“ geben, damit über Sexualität und eventuelle Übergriffe geredet wird.
- Aufmerksam sein in Bezug auf mögliche Übergriffsituationen
- Äußerungen und nonverbale Zeichen ernst nehmen
- Vorgesetzte oder Vertrauensperson informieren
4. Juristische Grundlagen
Grundsätzlich sind sämtliche sexuellen Handlungen und/oder sexuell motivierten Berührungen mit oder an einer Person als sexuelle Belästigungen oder Übergriffe zu werten und entsprechend zu sanktionieren. Da es sich um Straftatbestände handelt, können diese auch zur Anzeige gebracht werden.
5. Umsetzung und Nachweis
- Neue Mitarbeiter werden im Anstellungsverfahren auf unsere Grundhaltung in Bezug auf Sexualität hingewiesen
- Die gesetzlichen Vertreter werden über die oben erwähnten Konzepte informiert und haben Einblick. Bei Neueintritten wird im Aufnahmeverfahren bereits darauf hingewiesen.
- Sexualität wird je nach ihren individuellen Möglichkeiten und in angemessenem Rahmen mit den Bewohner“Innen im Standortgespräch thematisiert und entsprechend dokumentiert.
- Im jährlichen Standortgespräch mit den gesetzlichen Vertretern wird das Thema Sexualität in angemessenem Rahmen angesprochen.
- Sexualität und Schutz vor sexuellen Übergriffen werden in den Teamsitzungen regelmäßig thematisiert. Die Vernetzung mit dem jeweils anderen Bereichen findet statt.
- Bei Problemen wird eine Fallbesprechung mit allen Beteiligten einberufen und nach Bedarf werden externe Stellen beigezogen.
- Die qualitative Überprüfung der Umsetzung des Konzeptes findet statt.
Pflegerichtlinien
- Bedingung für die Ausführung von Pflegehandlungen ist eine professionelle Einführung in die Pflegeabläufe durch Vorgesetzte oder zuständige Fachpersonen mit regelmäßiger Überprüfung der Umsetzung.
- An den Teamsitzungen werden die Pflegeabläufe regelmäßig reflektiert. Bei Bedarf finden Schulungen statt.
- Die Kleiderordnung ist zu beachten
- Die Privatsphäre des Bewohners während der Pflege ist zu gewährleisten (Sichtschutz, keine Störungen, Abdeckung als Schutz vor Entblößung).
- Beim Pflegen im Zimmer oder im Bad, beim An- und Auskleiden, beim Bettritual etc. ist die Türe angelehnt und ein kleiner Spalt offen zum Schutz der MA und der Bewohner“In – Ausnahmen auf Wunsch der Bewohner werden transparent gemacht und dokumentiert.
- Speziell bei der Intimpflege wird mit zusätzlichem Schutz gearbeitet (Handschuhe, Waschlappen, Waschhandschuhe) zur Vermeidung von direkten Hautberührungen.
- Während den Pflegeverrichtungen werden dem Bewohner die Handlungsabläufe und die Absicht der Pflege vor angekündigt und handlungsbegleitend beschrieben. Verbale und nonverbale Reaktionen des Bewohner“in werden wahrgenommen und berücksichtigt.
- Der Wunsch von Bewohnerinnen nicht von Männer gepflegt zu werden, wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
Literatur und Aufklärungsmaterial
Bosch, Erik / Suyckerbuyck, Ellen: Von Kopf bis Fuss – Aufklärungsmappe
Fabs: Herzfroh. Fragen und Antworten rund um Körper, Sex und Liebe – Themenhefte.
Hrsg. Fachstelle fabs (Fachstelle Behinderung und Sexualität), Basel
Fagerström, Grete: Peter, Ida und Minimum. Familie Lindström bekommt ein Baby.
Ravensburg 2011
Schütz, Elisabeth / Kimmisch Theo: Sexualität und Liebe – Praxis der Sexualpädagogik
Band I und II. Verlag Wolfau Weinfelden, 2000
Zemp Aiha: DVD „Freundschaft, Liebe, Sexualität
Arwole, Konzept Umgang mit Sexualität